Unter Corona-Auflagen fand die Gemeinderatssitzung statt! Wir begrüßen die Tatsache, dass auch wieder Ausschuss- und Aufsichtsratssitzungen stattfinden sollen. Demokratie braucht Debatte und Information!
Top 2: Bebauungsplan und Bauvorschriften Seniorenzentrum St.Anton
Zustimmung zu dem Projekt, aber Kritik wegen fehlenden Informationen vor allem zu dem geplanten Cafe mit städtischer Beteiligung kam nicht nur von uns. Hier fehlte die Ausschusssitzung und damit die Debatte über z.B. die vertragliche Gestaltung der Nutzungsregelungen für das Cafe. Wir erwarten weitere Informationen.
Top 3: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Zeiloch 8
Statement zu Beschlussantrag „Zeiloch 8“ in GR-Sitzung 28.04.2020
Frau Oberbürgermeisterin, Herr Ayrle, meine Damen und Herren,
„und täglich grüßt das Murmeltier“ – ich komme mir bei diesem Tagesordnungspunkt vor wie in einer Zeitschleife: In der Gemeinderatssitzung am 1. Oktober 2019 habe ich zum Thema „Zeiloch“ angemerkt, dass ich es als zielführend betrachte, für den geplanten Eingriff einen ökologischen Ausgleich zu leisten, obwohl die Verwaltung rechtlich dafür keine Grundlage sieht.
Die Verwaltung zieht hier zwei Joker:
• • Joker 1: Die Bebauung erfolgt im beschleunigten Verfahren. Was bedeutet, dass für die Bebauung einer Fläche unter 2 ha im Innenbereich kein ökologischer Ausgleich zu leisten ist. Der Begriff Innenbereich bedeutet „im Wesentlichen bereits baulich geprägt“. Meine Damen und Herren. Die betreffende Fläche ist eine Wiese am Ortsrand von Bruchsal, an 3 Seiten von lockerer Bebauung umgeben, nördlich grenzt ein Baggersee mit Hecke an. Von baulicher Prägung kann hier keine Rede sein.
• • Joker 2: Die betreffende Fläche liegt in einem bereits rechtskräftig überplanten Gebiet – ein Ausgleich für einen Eingriff gilt damit als bereits erfolgt. Dumm nur, dass in dem alten Bebauungsplan kein Ausgleich für Eingriffe festgesetzt ist.
Wenn also die Verwaltung meint – mit gutem Willem und „viel Zucker oben drauf“ – ein Ausgleich sei rechtlich nicht erforderlich, so hätte sie zumindest die Möglichkeit diesen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Kommune – freiwillig – vorzunehmen. Welchen Einfluss fortschreitender Flächenverbrauch auf Natur und Biodiversität hat, wissen wir alle. Eine Bebauung im beschleunigten Verfahren kann einen Investitionsanreiz für Nachverdichtung im Innenbereich bedeuten – was den Flächendruck auf den Außenbereich verringern kann. § 13 a im BauGB hat also seine Berechtigung. Aber er muss mit Augenmaß angewendet werden. Das besagt schon der Begriff „doppelte Innenverdichtung“.
Ein Bebauung nach § 13 a ist mittlerweile Regel und nicht Ausnahme. Klar: bei manchen Flächen im Innenbereich gibt es wirklich nichts ausgleichen, andere Flächen im Innenbereich werden hingegen mit einer Bebauung beträchtlich im Naturhaushalt beeinträchtigt. In vielen Städten ist die Artenvielfalt mittlerweile größer als in der freien Landschaft.
Die Fraktion Grüne / Neue Köpfe erwarten für die Zukunft von der Stadt einen sensibleren Umgang mit der Anwendung von § 13 a. Schließlich gibt es auf den Bruchsaler Gemarkungen noch viele dörflich geprägte Flächen, die in absehbarer Zeit nachverdichtet werden.
Wir stimmen der Beschlussvorlage zu – unter dem Vorbehalt, dass wie von Frau Oberbürgermeisterin in der Gemeinderatssitzung im Oktober kommuniziert („ich nehme den Einwand mit“) ein konstruktives Statement zum fehlenden Ausgleich noch aussteht.
Top 4: Bebauung Karlsruher Straße 2
Wir stimmten für die Bebauung Karlsruher Straße 2, forderten jedoch Nachbesserung bei den Zufahrten zu den Garagen, da diese Rad- und Fußweg überqueren: „In der Vorlage steht „Als nicht optimal wird die Anbindung der Tiefgaragen angesehen“. In der Tat, auch in der Ausschusssitzung vom 10. März kam von verschiedenen Seiten Kritik an der Wegführung zu den Tiefgaragen. Die macht Umwegfahrten notwendig – oder verleitet, um diese zu vermeiden, zu riskanten Abbiegemanövern. Geändert wurde an der Planung bis zur Entscheidung heute noch nichts. Wir erwarten, dass im weiteren Verfahren hier noch nachgearbeitet wird.
Top Corona
Stellungnahme Corona, Fraktion Grüne/NK 28.4.20
Wir nehmen aktuell an einem großen Experiment teil, dessen zeitliches Ende unbekannt ist und der Versuchsaufbau widersprüchlich. Menschen werden durch Isolation geschützt mit Maßnahmen, die eine Herausforderung für die lange verteidigte gesellschaftliche Sozialisation darstellen. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen erschließt sich dabei nicht immer. Die Ungerechtigkeit der Klassengesellschaft aber zeigt sich offen: Beengte Wohnverhältnisse in Häusern ohne Garten oder Balkon, Armut, drohende Arbeitslosigkeit, geschlossene Spielplätze und Freizeiteinrichtungen treffen die unteren Schichten weit härter. Die Schutzbedürftigsten werden schutzlos nach Hause geschickt: Schul- und Kindergarten-Schließungen stressen auch hier bildungsferne Familien besonders, ihnen fehlen Kenntnisse und Wissen, um ihre Kinder beim Lernen zu unterstützen. Bußgeldandrohungen, zwischenmenschliche Überwachung und permanente medienübergreifende Dauerbesorgnis: „Bleiben Sie gesund“! auf allen Kanälen – irritieren viele und machen generationenübergreifend krank. Obendrein titelt sie Zeitung: „Kretschmann macht Gläubigen Mut.“ Die anderen? – waren schon immer schwierig!
Während die politische Basis im Corona-Aus grübelt, ist die Exekutive beschäftigt. Grundrechte sind ausgesetzt. Schuldenberge werden nicht für eine ökologische Transformation, ÖPNV-Ausbau, bessere Arbeits- und Lebensverhältnisse, höhere Löhne oder Ausbau des Gesundheitssystems eingesetzt– sondern für Kurzarbeit, Urlauberrettung, Pleitenausgleich bis hin zu Masken, hinter denen das Lächeln verschwindet. Auf Zeit mögen die Maßnahmen richtig und vertretbar sein. Doch das Open-End der Maßnahmen führt zu der Frage: Wie lange kann eine Demokratie die fundamentalen Einschränkungen von Grundrechten aushalten ohne parlamentarische Legitimation? Diese Frage muss auch dann gestellt werden dürfen, wenn die Maßnahmen inclusive der Kollateralschäden verteidigt werden: Welche Probleme können über exekutive Alleinentscheidungen in Zukunft noch angegangen werden?
Wir haben das Thema schon lange vor Corona angesprochen, es tritt nun verschärft zutage: Eine technokratische Exekutive – befriedet dank virtueller Bürgerbeteiligung – kann sich leicht über Ergebnisse und effektive Entscheidungsstrukturen legitimieren – oft effektiver als demokratische Gremien. Von Klimanotstand bis Seenotrettung – autoritär-libertäre Ansätze sind zahlreich und brauchen keine Demokratie. Doch sie führen letztendlich in Willkür und Diktatur.
Wir danken deshalb unserer Verwaltung, dass Sitzungen weiter stattfinden und Ausschüsse und Aufsichtsräte wieder stattfinden sollen. Das ist keinesfalls in allen Städten so! Wir müssen zügig zurück zur Normalität, damit die Kollateralschäden nicht die junge Generation in die Krise treiben und eine nachhaltig soziale und ökologische Entwicklung nicht undenkbar wird.
Wir haben inzwischen die subversive Gestaltung der städtischen Corona-Plakate verstanden: Auf einem steht ein Storch in seinem Nest und lügt öffentlich: Dieser globale Reiseweltmeister behauptet doch glatt, „Wir bleiben im Nest!“ Noch glauben ihm seine Küken…. Ein anderes Plakat warnt vor der Verblödung während Corona: Ein Braunbär brüllt „Wir halten Abstand!“ Wer nach Corona meint, er müsse den Braunbären streicheln, wird gefressen.
Wir versuchen, das zu beherzigen.
Anfrage: Mountainbike-Strecke?
Wir beobachten seit Tagen den Ausbau der Näherhohle zur Mountainbike Strecke: Beim Anlegen der Schanzen wird nicht vom Einsatz von Ästen und Schaufeln zurückgeschreckt, um die Hohle zu zerstören. Das wurde von Michael Durst bestätigt. Nach dem Anruf hat er sich die Situation sofort angeschaut und wird nun mit Schildern darauf hinweisen, dass es nicht erlaubt ist, auf schmalen Pfaden Wanderwegen Rad zu fahren. Wir regen an, dass Herr Hambsch das Thema im Amtsblatt aufgreift und sich darüber Gedanken macht, ob, wie und wo eine legale Mountainbike Strecke eingerichtet werden kann.
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