Die Planungen für eine Nord-Süd-Radverkehrsachse (TOP Ö4) zwischen Schönbornplatz und Einmündung Forster Straße wurde vom Gemeinderat mit wenigen Gegenstimmen angenommen. Dazu Gabi Aumann (Grüne):
„Gehört Radler-Chaos bald der Vergangenheit an – so der Bruchsaler Leitartikel heute in den BNN. Der Vergangenheit wird es nicht angehören, aber die Planung der Nord-Süd- Radweg-Schlossachse ist ein weiterer – wichtiger – Baustein, um das Bruchsaler Radwegechaos mehr in den Griff zu bekommen.
Das Stadtradeln hat eindrücklich gezeigt: Die Radl-Community wächst und viele Radkilometer kamen zusammen. Nun, wir freuen uns über den neuen Radweg, in diesem Fall auf beiden Seiten, der endlich Radfahrerinnen und Radfahrer auf Augenhöhe mit den anderen Verkehrsteilnehmern sieht, wie Herr Hambsch es eben auch dargestellt hat.
Auf gegenläufigen Radwegen, wie zum Beispiel auf dem Weg in die Südstadt, am Saalbachcenter vorbei oder in der neuen Bahnstadt heißt immer wieder „die Luft anhalten“ in brenzligen Situationen.
Die Radwegeführung auf beiden Seiten nennt sich „richtungstreu“ – und so hoffen wir, dass mit der neuen Nord-Süd-Radverkehrsachse auch die richtige Richtung nun vorgegeben ist – der Weg in eine ökologische Stadtentwicklung- und Planung mit besonderem Blick auf die Entwicklung eines funktionsfähigen, gern benutzten Radwegenetzes.
An dieser Stelle bedanken wir uns ebenso bei Herrn Hambsch und Herrn Krempel für seine wegweisende Arbeit und wünschen uns ein weiteres mutiges Vorangehen bzw. -radeln. Wir stimmen selbstverständlich zu!“
Bei TOP Ö6 ging es um das Gebäude Markgrafenstraße 18 in Heidelsheim, das die Stadt ursprünglich erworben hatte, um es abzureißen. Doch da dringend Wohnraum für sozial benachteiligte Menschen gesucht wird, schlug die Stadtverwaltung nun vor, das Haus in das Sanierungsgebiet Heidelsheim zu integrieren und mit Landeszuschüssen Wohnungen für 8 – 10 Personen einzurichten. Nachdem sich der Ortschaftsrat Heidelsheim einstimmig gegen das Vorhaben ausgesprochen hatte, fand die Vorlage leider auch im Gemeinderat keine Mehrheit. Dazu Dr. Hartmut Schönherr (Neue Köpfe):
„Die Vorlage birgt Sprengstoff. Geht es hier doch um gleich zwei Problemthemen. Das erste Thema ist Straßenverkehrsplanung. Da gibt es starke Stimmen, die das Haus gerne abreißen möchten, damit der Verkehr von der Württemberger Straße besser in die ansonsten breit ausgebaute Zähringer Straße einmünden kann – insbesondere der LKW-Verkehr und einzelne groß dimensionierte landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Kurs Richtung Altenbergbrücke. Wir halten innerstädtischen Abriss um den LKW-Verkehr zu erleichtern für hoch problematisch und an dieser Stelle für inakzeptabel. Aber leider gibt es noch immer die Ideologie der autofreundlichen Stadt – wir hoffen, dass der hier nicht gefolgt wird!
Das zweite Thema ist das der Unterbringung von Mietern in sozial schwieriger Lage, eine kommunale Pflichtaufgabe. Da Bruchsal diese Aufgabe nicht mit eigenen Räumlichkeiten zureichend erfüllen kann, ist die Stadt immer wieder, auch in Heidelsheim, darauf angewiesen, private Angebote zu exorbitant überhöhten Preisen anzunehmen. Nun gibt es wieder einmal die Möglichkeit, ein städtisches Angebot zu entwickeln. Und wie schon so oft regt sich Widerstand. Dieser Widerstand regt sich immer nur dann, wenn die Kommune eine Unterbringung bauen möchte, die menschenwürdiges Wohnen ohne Profitabsicht realisieren kann. Der private Sektor darf auf Profitmaximierung mit der Unterbringung von Obdachlosen setzen, da protestiert niemand. Aber bezahlen müssen wir das auch, nur erscheint der Preis nicht in einer öffentlichen Vorlage.
Das Gebäude Markgrafenstraße 18 bildet zusammen mit dem „Gasthof zum Goldenen Löwen“ ein bedeutsames Dokument der Stadtgeschichte Heidelsheims. Auch vor diesem Hintergrund lehnen wir einen Abriß ab. Der kleine, dem Marktplatz vorgelagerte Platanenplatz dort verdient mehr städteplanerische Aufmerksamkeit.
Noch ein Wort zu den Kosten. Der Ausbau Markgrafenstraße 18 kostet die Stadt Bruchsal 200.000 Euro, der Rest kommt aus Sanierungsmitteln. Wem das zu viel erscheint, der möge einmal schauen, was wir dafür bekommen! Und er möge selbstkritisch schauen, wofür wir in der nächsten Vorlage 100.000 Euro ausgeben sollen.
Aber natürlich geht es bei der Kritik an dieser Vorlage, die im Vorfeld zu hören war, auch und gerade aus Heidelsheim, nicht um das Geld. Es geht um die Ideologie der freien Fahrt für den motorisierten Verkehr, und es geht darum, die Ansiedlung von Obdachlosen zu verhindern. Wir stimmen der Vorlage zu.“
TOP Ö7 und Ö8 behandelten die Änderung des Bebauungsplan „Alter Marktplatz/John-Bopp-Straße“. Hier sind Spielplätze vorgesehen – vor allem, um dann mit Verboten und Ruhezeiten auf die „Szene“ reagieren zu können. Mehrheitliche Zustimmung im Gemeinderat – wir haben die Vorlagen abgelehnt. Dazu Ruth Birkle (Grüne):
„Die Gestaltung der beiden Plätze Kirch- und Babette -Ihle Platz, erfolgte auf der Grundlage eines Bürgerbeteiligungsprozesses: Sitzplätze, Wasserspiel, Spielgeräte und ein öffentliches Bücherregal. Nun gibt es Probleme mit Lärm, Müll und Betrunkenen und es muss gehandelt werden. Die Frage ist dabei erstens, wohin soll das Problem verdrängt bzw. verschoben werden und zweitens, ist das Konzept, das immerhin 100000 Euro kosten soll, schlüssig?
Laut Vorlage sollen die Grundzüge des ursprünglichen Plans erhalten bleiben, jedoch einige Sitzgelegenheiten entfernt und zwei Spielplätze für Kinder bis zu 14 Jahren eingerichtet werden. Dort gelten die Nutzungsbedingungen für Spielplätze, Ruhezeiten, Nutzerkreis und Verbote, vor allem ein Alkoholverbot. Allerdings sollen diese Spielplätze einer konkurrierenden Nutzung, wie Wochenmarkt oder mobile Gastronomie, nicht im Weg sein. Bei der allgemein zugänglichen Neu-Anlage wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen: „Es handelt sich in diesem Bereich nicht um ein klar abgegrenztes Gebiet, das ausschließlich als Spielplatz genutzt werden soll, sondern um eine mit entsprechenden Spielgeräten und Stadtmobiliar auszugestaltende Fläche, die direkt an den öffentlichen Raum der Fußgängerzone angrenzt und sich teilweise mit dieser Verkehrsfläche überlagert.“
Kann diese Fläche dann nicht genutzt werden wie bis jetzt? Wir bezweifeln, dass das Konzept für den Platz schon entscheidungsreif ist. Das Interessante dabei ist, dass auch die Vorlage das bereits weiß, denn dort ist zu lesen:
„Neben den baulichen Maßnahmen auf den beiden öffentlichen Plätzen sollen die dort vorhandenen Problemlagen von einem sozialen Handlungskonzept (u.a. Straßensozialarbeit) begleitet werden.“ Die Vorlage zeigt sich hier noch nicht einmal davon überzeugt, dass eine Verdrängung der Klientel gelingt.
Trotzdem sollen schon jetzt 100000 Euro für eine Umgestaltung der Hälfte des Platzes ausgegeben werden. Andere Sitzplatzaufstellung und mehr Sozialarbeit – das wäre mit Sicherheit erfolgreicher. Bevor hier nicht ein schlüssiges Konzept zur Abstimmung steht, stimmen wir nicht zu.“
Bei TOP Ö9 ging es um die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Technologie- und Ökologiedorf Stegwiesen. Die RA Consulting GmbH hatte den Antrag gestellt, die vorgeschrieben räumlich-funktionale Einheit von Wohn- und Gewerbebebauung für ein Grundstück aufzuheben. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich zu – wir lehnten ab. Dazu Peter Garbe (Neue Köpfe):
„Neue Köpfe/Grüne lehnen den vorliegenden
Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes im Gewann Zeiloch ab. Unsere Gründe:
Zum Einen schafft die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes für ein einzelnes
Bauvorhaben einen Präzedenzfall, um das Konzept für das Technologie- und
Ökologiedorf im gesamten Geltungsbereich aufzuweichen.
Die Frage ist: Wollen wir das? Wir können uns schon vorstellen, dass künftig
Wohnen im Technologie- und Ökologiedorf nicht mehr so streng dem Gewerbe untergeordnet
ist, einfach weil ein entsprechender Bedarf realistisch ist. Dann aber bitte
auf der ganzen Fläche.
Zum Anderen wird mit diesem Bebauungsplan mutmaßlich kein Ausgleich für den
Eingriff geleistet, weil das Gebiet schon rechtskräftig überplant ist und eine
Bebauung im beschleunigten Verfahren angestrebt wird. Auch hier die Frage:
Wollen wir das? Wir finden, dass es im Jahr 2019 im
Rahmen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung unabdingbar ist, Eingriffe
auszugleichen. Insbesondere, wenn es sich um Eingriffe in ein „Ökologiedorf“
handelt. Die Stadt hätte die Möglichkeit…“
TOP Ö10 und Ö11: Für das Gebiet „Am Bahnhof/Ernst-Renz-Straße“ in Untergrombach stimmte der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans und dem Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor Immotrend Hausbau GmbH Karlsruhe gegen unsere Stimmen zu. Dazu Dr. Hartmut Schönherr (Neue Köpfe):
„Untergrombach ist in einer glücklichen Lage, es hat einen eigenen S-Bahn-Bahnhof. Für die Entwicklung der Gemeinde war der Bahnhof von großer Bedeutung. In Zeiten der Mobilitätskrise und der nachhaltigen Entwicklung bekommt er aktuell ein neues Gewicht. Doch schauen wir uns an, wer davon besonders profitieren könnte, so er/sie wollte. Da sehen wir eine ausgedehnte Einfamilienhaussiedlung. Welch eine Verschwendung der Infrastrukturvorteile dort, zu denen neben dem Bahnhof noch Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten, Schule, Sportanlagen, Spielplätze gehören.
Der vorliegende Bebauungsplan auf dem Gelände einer ehemaligen parkähnlichen Gartenanlage mit einer Stadtvilla sieht immerhin keine Einfamilienhäuser vor, wie sie in der unmittelbaren Nachbarschaft stehen. Nur Reihenhäuser sollen gebaut werden. Dennoch ist der Flächenverbrauch an dieser Lage unter heutigen Nachhaltigkeitsgesichtspunkten schwer zu vertreten – zumal der alte Baumbestand vollständig geopfert wurde. Hier hätte beides erreicht werden können: Höhere Flächenausnutzung plus teilweiser Erhalt der Parkstruktur.
Nicht verständlich ist auch, dass die Bebauung keinen Schallriegel gegen Bahnstrecke und Autobahn vorsieht und in keiner Weise auf die Umgebungssituation eingeht, sondern eine Standardplanung dort realisieren möchte.
Kritisch sehen wir die Anwendung von §13a BauGB zur beschleunigten Entwicklung im Innenbereich ohne angemessene ökologische Ausgleichsleistung. Eine Untersuchung der Universität Stuttgart zur Anwendung von §13a in baden-württembergischen Kommunen von 2010 kommt unter anderem zum Schluss, dass problematisch zu werten sei, „dass in etwa 10% der Planungsfälle schutzwürdige Flächen überplant werden, ohne dass dies von einer bewussten Abwägungsentscheidung begleitet war“. Das sehen wir auch im vorliegenden Beispiel als gegeben an. Wir lehnen die Vorlagen 10 und 11 ab.“
Und dann noch das Thema nachhaltige Beschaffung: Bei TOP Ö3 stimmte der Gemeinderat einstimmig für den Kauf dreier Transportfahrzeuge/Erstzbeschaffung für den Bauhof. Dazu Ursula Häffner (Grüne):
„Wir stimmen der Vorlage zu und freuen uns, dass die Kriterien Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoss beim Leistungsspektrum berücksichtigt wurden, und dass die Fahrzeuge mit den dabei besten Werten auch den Zuschlag erhalten haben.
Weniger zufrieden sind wir mit dem Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung. Laut Vorlage gibt es in dieser Fahrzugklasse und für diese Nutzung im Moment noch keine marktreifen Modelle mit alternativem Antrieb, weshalb die Ausschreibung auf Euro VI-Diesel beschränkt war. Vermutlich wird das Angebot von LKW mit Alternativantrieb schon in 2, 3 Jahren viel interessanter aussehen – während der Bauhof dann für weitere 16-18 Jahre an drei Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gebunden ist.
Wir gehen aber nicht so weit, dem Bauhof vorzuschlagen, doch noch drei Jahre mit der Ersatzbeschaffung zu warten – und stimmen leicht seufzend zu.“
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