‚Die Wohnung ist unverletzlich‘: Nicht umsonst schreibt Art 13. (1) des deutschen Grundgesetzes die Unverletzlichkeit der Wohnung als unantastbares Freiheitsrecht fest. Darum setzen Wir uns für bezahlbaren, zukunftsorientierten und ausreichenden Wohnraum ein, der einem jeden nicht nur zusteht, sondern auch zugänglich ist. Erfahre hier, wie dies aussehen kann!
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