Gemeinderatssitzung am 8. Juli 2021 – wie haben wir abgestimmt?

Top 3 Kindergartenerweiterung St. Bartholomäus Büchenau:

„Wir, Fraktion Neue Köpfe/Bündnis Grüne, stimmen dem Beschlussantrag zu, allerdings möchten wir betonen das dies nur für den zweigeschossigen Kurzbau, als Anbau gilt. Unsere Begründung basiert auf der Tatsache, dass damit das Außengelände für die Kinder nicht weiter beschnitten wird und somit dies in die bestehende Pädagogik weiter gut integriert werden kann. Die Tatsache, dass dann eine Gruppe im 1. OG etwas „alleine“ ist, muss allerdings nicht baulich, sondern pädagogisch, konzeptionell und mit entsprechendem Personal gelöst werden und steht mit dem Beschlussantrag momentan nicht zur Debatte. Darüber hinaus sollte diese Veränderung für das Kita.-Team genutzt werden, um sich über die weitere päd. Arbeit inhaltlich auseinanderzusetzen.“ Evelin Steinke-Leitz.

Top 4  Kita Neubau Wittum/Ernst-Renz-Str., Untergrombach

Dazu Evelin Steinke-Leitz: „Auch hier stimmt die Fraktion Neue Köpfe/Bündnis Grüne, dem Beschlussantrag zu. Die 5 Gruppen sind für den Ortsteil Untergrombach dringend notwendig, um den Bedarf an Kita-Plätzen zu decken. Da die Geburtenrate in den letzten zwei Jahren gestiegen ist, ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Kita-Plätzen weiterhin sehr hoch bleibt. Auch hier wird von uns die Zweigeschossigkeit begrüßt, um den Kindern möglichst viel Außengelände für das Spiel draußen zu erhalten.

Insgesamt möchten wir für die noch weiter anstehenden neu zu gestaltenden Kindergärten betonen, dass es unbedingt eine erweiterte Trägervielfalt in Bruchsal geben muss, um den Eltern Alternativen zu den konfessionellen Kitas anzubieten, bzw. es zu überlegen gilt, doch an Einrichtungen zu denken, die unter kommunaler Trägerschaft stehen sollten, dies ist für ein Stadt wie Bruchsal von Bedeutung, um die Vielfalt weiterauszubauen.“

TOP 7 – Anschlussunterbringung Heidelsheim, Umbau des ehemaligen „Strohhut“

Dazu Dr. Hartmut Schönherr: „Zunächst Dank an die Verwaltung, dass sie die Anregung des AUT zur Aufnahme einer neuen Variante in die Vorplanung aufgegriffen hat, in der Vorlage jetzt als Kombivariante B. Diese Variante wurde im AUT aus fast allen Fraktionen befürwortet. Im Unterschied übrigens zur Variante 1, die nach unserer Erinnerung – zumindest aus inhaltlichen Gründen – keine Fürsprecher fand. Dennoch steht heute diese Variante 1 weiterhin als Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung.

Auf den ersten Blick ist dies auch nachvollziehbar. Ist doch die Variante 1 die – zumindest auf den ersten Blick – bei weitestem günstigste Variante. Die Vorlage ist so gebaut, dass eigentlich kaum ein Mitglied des Gemeinderates, das den Finanzhaushalt im Blick hat, einer anderen Variante zustimmen kann. Variante 1 kostet – laut Vorlage – 320.000 Euro, die Kombivariante B 930.000 Euro, also fast dreimal so viel. Allerdings nur auf den ersten Blick, der zweite Blick zeigt merkwürdige Besonderheiten der Vorlage. Da ist zum einen der bei Statistikern beliebte Kunstgriff, in einer Grafik den unteren Bereich wegzuschneiden. Womit Unterschiede dramatisiert werden. Die Vorlage zieht bei den Kosten aller Basisvarianten pauschal die 310.000 Euro ab, die bereits für das Projekt veranschlagt sind. Die wirklichen Kosten für Variante 1 betragen 630.000 Euro und für die Kombi-Variante B weiterhin 930.000, womit diese nur etwa 50% teurer ist als Variante 1.

Dazu kommt noch, dass für die Varianten unterschiedlich hohe Sanierungsförderbeträge des Landes im Anteil von 36% erstattet werden, die den faktischen Unterschied für die Stadtkasse weiter verkleinern. So weit, dass wir beim Kleingedruckten auf Seite 6 der Vorlage uns die Augen reiben. Da schrumpft der Unterschied zwischen Variante 1 und Variante Kombi B auf gerade einmal 13 Prozent! Ganze 13 Prozent wird die Kombivariante B nach Verwaltungsrechnung teurer als die Variante 1, umgerechnet auf den Aufwand pro Person. Auch wenn sich trefflich darüber streiten lässt, ob eine Abschreibungszeit von 30 Jahren und eine Belegungsquote von 90% realistisch sind, ändert sich am geringen kassenwirksamen Unterschied zwischen Variante 1 und Kombivariante B nichts Entscheidendes.

Rechnen wir zu den Baukosten noch die überhöhten Anschaffungskosten der Immobilie hinzu, schrumpft der prozentuale Unterschied zwischen den Varianten weiter. Gefühlt ist der Unterschied auf den ersten Blick zwar gewaltig, faktisch ist der Unterschied jedoch gering. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, auch auf die inhaltlichen Unterschiede der Varianten zu achten.

Wir als Fraktion stehen zu zwei inhaltlichen Eckpunkten:

  1. Auch wenn uns bewußt ist, dass es für Einzelunterbringungen einen wesentlich höheren Bedarf gibt, befürworten wir ein Bauprojekt, das grundsätzlich auch die Unterbringung von Familien ermöglicht, aus Gründen der sozialen Stabilität des Projektes und der Flexibilität in den Belegungsmöglichkeiten. Und
  2. halten wir es für geboten, die jetzt anstehende Bausituation gleich für die Realisierung des Schwimmhallenausbaus zu nutzen. So billig und handhabbar wie jetzt bekommen wir den Ausbau des ehemaligen Schwimmbads zu einer Wohnung künftig nicht wieder hin.

Wir lehnen daher den Verwaltungsvorschlag ab, der beides nicht leistet. Wie stellen den Antrag, auch über die Varianten 2b und die Kombi-Variante B abzustimmen. Beide Varianten ermöglichen auch Familienunterbringung, die Variante 2b mit 5 Wohnungen, die Kombivariante mit 3 Wohnungen. Und beide bauen das Schwimmbad bereits jetzt, nicht erst in einem eigenen aufwendigeren Einzelbauvorhaben, zu einer Wohnung um.“

 

 

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